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Liebe Tischtennisfreunde,

einige Teile dieses Newsletters vom 04.05.2023 sind amtliche Mitteilungen (gemäß Satzung). Aus diesem Grund wird der Newsletter auch allen Fachwarten und Schiedsrichtern ohne E-Mail auf dem Postweg zugestellt.

Wenn diese E-Mail nicht korrekt dargestellt wird, klicken Sie bitte hier.

Ehrenpräsident Peter Kuhn verstorben

Der BTTV trauert um seinen Ehrenpräsidenten, der im Alter von 98 Jahren verstorben ist

Er hat den Tischtennis-Sport im Bayerischen Tischtennis-Verbands geprägt wie kaum ein anderer: Peter Kuhn. Der Ehrenpräsident des BTTV und Ehrenvorsitzende des Bezirks Oberbayern ist am vorgestrigen Dienstag im Alter von 98 Jahren verstorben.

Peter Kuhn gehörte noch der "ersten Funktionärsgeneration" des BTTV an. Er hat seit Beginn seiner Fachwartkarriere (der erste Eintrag in der EDV ist auf 1956 datiert) u.a. als Bezirksvorsitzender Oberbayern (1961-1972) mit den Präsidenten Georg Apfelbeck und Rudi Gruber gewirkt, bevor er selber das Amt des Präsidenten von 1988 bis 1994 ausgeübt hat. Zuvor hat er als Vizepräsident Finanzen die monetären Geschicke des BTTV von 1969 bis 1988 gelenkt, und auch nach seinem Ausscheiden aus dem aktiven Präsidium stand er seit 1994 als Ehrenpräsident seinem Nachfolger Claus Wagner mit Rat und Tat zur Seite.

Sein außergewöhnlicher ehrenamtlicher Einsatz wurde auf vielfältige Weise gewürdigt. Peter Kuhn war Träger des Ehrenrings des BTTV, er hat sowohl den Georg-Apfelbeck- als auch den Rudi-Gruber-Gedächtnispreis erhalten. Sein Engagement im damaligen Süddeutschen Tischtennis-Verband wurde mit der Ehrennadel in Gold mit großem Kranz und der Goldmedaille des Südd.TTV ausgezeichnet. Er erhielt die Ehrennadel des Bayerischen Landes-Sportverbands BLSV in Platin mit Brillanten und die Ehrenmitgliedschaft im Deutschen Tischtennis-Bund DTTB.

Der Bayerische Tischtennis-Verband hat seinem Ehrenpräsidenten, Ehrenratsmitglied und Mitgründer des Freundeskreises Tischtennis in Bayern viel zu verdanken. Der Verband wird Peter Kuhn ein ehrendes Andenken bewahren.

Einladung zur Sitzung des Verbandshauptausschusses

Gemäß § 22, Ziffer 2 der Satzung des BTTV lade ich alle ordentlichen, außerordentlichen und unabhängigen Mitglieder des Verbandshauptauschusses des BTTV herzlich ein zur

Sitzung des Verbandshauptausschusses 2023

Samstag, 8. Juli 2023

(Kur- und Kongresszentrum KKC, Bad Windsheim)

Die Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen werden satzungsgemäß und fristgerecht bekannt gemacht.

Anträge, die beim Verbandstag behandelt werden sollen, müssen bis spätestens 1. Juni 2023 in der Geschäftsstelle des BTTV eingegangen sein. Später eingehende Anträge können nur noch als Dringlichkeitsanträge behandelt werden.
Berichte der Präsidiumsmitglieder müssen bis zum 5. Juni 2023 eingereicht werden.

Konrad Grillmeyer, Präsident

Die vollständige Einberufung, die auch im Bereich "Über uns/Legislativgremien" der BTTV-Homepage veröffentlicht ist, wird zeitgleich und satzungsgemäß sämtlichen Mitgliedern des Verbandshauptausschusses zugeschickt.

Protokoll der Sitzung des Verbandsausschusses vom 22.04.2023 online

Während im selben Newsletter als amtliche Mitteilung zur Sitzung des Verbandshauptausschusses eingeladen wird, erfolgt hiermit die offizielle und amtliche Bekanntmachung der Veröffentlichung des Protokolls der letzten Sitzung des VA vom 22.04.2023.

Gemäß § 19 Ziffer 7. der Satzung des BTTV müssen sämtliche Protokolle von Legislativorganen auf Verbandsebene auf der Homepage veröffentlicht werden. Alle Unterlagen zu diesen Sitzungen inklusive der Protokolle sind im Bereich "Über uns/Legislativgremien" der BTTV-Homepage zu finden. Mit dieser heutigen und gemäß Satzung amtlichen Veröffentlichung beginnt auch die Frist zum Widerspruch gegen Inhalte des Protokolls; dieser müsste innerhalb der nächsten 14 Tage schriftlich und mit Begründung gegenüber dem Präsidium geltend gemacht werden.

Änderungen der Bestimmungen

Der Bundestag und der Bundesrat des DTTB, der Verbandsausschuss des BTTV und der Vorstand Sport haben Beschlüsse gefasst, die zu Änderungen in den Bestimmungen geführt haben. Diese werden - wenn möglich - als textliche Änderung dargestellt bzw. entsprechend kommentiert.

Wettspielordnung

Ab der Spielzeit 2023/2024 dürfen Gemischte Mannschaften und Spielgemeinschaften zumindest an einigen Bundesveranstaltungen teilnehmen. Hierzu wurden die Ausführungen in WO A 13.2.2, A 14 und K 3 geändert.

Der nächstmögliche Termin, an dem eine widerrufene Spielberechtigung wieder erteilt werden kann, ist der jeweils übernächste Wechseltermin und nicht mehr einheitlich der folgende 1. Juli. Dies wurde in WO B 1.3 verankert, wobei diese Fundstelle auch in WO B 4.1 Erwähnung findet.

Ein sofortiger Wechsel ist gemäß WO B 7.4 nur noch von einem deutschen Verein (abgebender Verein) und nicht mehr aus dem Ausland zulässig.
WO B 7.4 Sofortiger Wechsel
Abweichend von den Regelungen und Terminen von WO B 4 und B 5 ist ein sofortiger Wechsel einer Spielberechtigung von einem deutschen Verein zu einem Verein im In- oder Ausland zulässig, wenn zum Zeitpunkt der Antragsstellung
...

Die Rechtsmittel und Disziplinarmaßnahmen im Zusammenhang mit Spielberechtigungen wurden in WO B 8 grundlegend vereinfacht
WO B 8 Rechtsmittel und Disziplinarmaßnahmen
Gegen die Entscheidung eines Mitgliedsverbandes zur Erteilung und Gültigkeit einer Spielberechtigung bzw. Nichterteilung einer Spielberechtigung kann der Rechtsweg beschritten werden.
Den Rechtsweg beschreiten dürfen alle Mitgliedsverbände und deren Vereine sowie der DTTB (für diesen die zuständigen Spielleiter), die sich durch eine Entscheidung zur Spielberechtigung beschwert fühlen.

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Die Abwertung eines gesamten Mannschaftskampfes wegen Verstoßes gegen die in WO I festgelegten Bedingungen erfordert gemäß WO E 3.2 einen Protest der Gastmannschaft bzw. einen Eintrag des OSR.

WO E 2.5
Zur Vereinheitlichung wurde in WO E 2.5 festgelegt, dass im Bereich des BTTV bei Anwendung der Spielsysteme Bundessystem, Braunschweiger System und Europaliga-System immer alle Spiele ausgetragen werden müssen.
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Im Bereich des BTTV kann bei Auswahl-, Freundschaftsspielen und Einladungs-Mann­schaftsturnieren nach Maßgabe des Veranstalters vereinbart werden, sämtliche Spiele eines Mannschaftskampfes auszutragen.
In der Altersgruppe Nachwuchs auf allen Ebenen und in den Verbandsoberligen und Verbandsligen (ab der Spielzeit 2023/2024 letzte Textpassage zu ersetzen durch: auf Verbandsebene) der Altersgruppe Erwachsene müssen alle Spiele ausgetragen werden.

Auf Bezirksebene kann nach Maßgabe des jeweiligen Bezirkes bestimmt werden, in den Altersgruppen Erwachsene und Senioren bei Anwendung des Bundessystems (E 6.3.1) und des Braunschweiger Systems (E 6.4.1) sämtliche Spiele eines Mannschaftskampfes auszutragen.
Bei Anwendung des Bundessystems (WO E 6.3.1), des Braunschweiger Systems (WO E 6.4.1) und des Europaliga-Systems (WO E 6.4.3) müssen alle Spiele ausgetragen werden.

WO G 2
Gemäß des langfristigen Zeitplans spielen spätestens ab der Spielzeit 2024/2025 alle Bezirksoberligen und Bezirksligen der Herren mit 4er-Mannschaften im Bundessystem.
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Der Punktspielbetrieb wird auf den Ebenen Verband (V) und Bezirk (B), Bezirk ggf. unter­teilt in Bezirksligen (BL) und Bezirksklassen (BK), nach folgenden Spielsystemen ausge­tragen:
•     Sechser-Mannschaften: Paarkreuzsystem (E 6.2): Herren Landesligen (ab der Spielzeit 2023/2024 zu streichen)
•     Vierer-Mannschaften: Bundessystem (E 6.3.1) Damen (V), Herren Verbandsoberligen und Verbandsligen (ab der Spielzeit 2023/2024: Damen (V), Herren (V) (ab der Spielzeit 2024/2025: Herren (V)(BL))
•     Dreier-/Vierer-Mannschaften: Braunschweiger System (E 6.4.1): Jugend 19 (V)(B)
•     Dreier-Mannschaften: Modifiziertes Swaythling-Cup-System (E 6.4.2): Senioren (V)(B)
•     Zweier-Mannschaften: Corbillon-Cup-System (E 6.5): Seniorinnen (V)(B)
•     Ohne o.g. Vorgabe auf Bezirksebene nach Maßgabe der jeweiligen Bezirksvorstände
...

Die Spielabsetzung wegen einer Nominierung für eine internationale Veranstaltung wurde bei Spielern der Altersgruppe Nachwuchs in WO G 6.1.1 auf vier Veranstaltungen pro Spielzeit begrenzt.

In der untersten Mannschaft sind gemäß WO H 1.2 zur Erfüllung der Sollstärke nunmehr auch Ergänzungsspieler zulässig.
WO H 1.2
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Lediglich der untersten Mannschaft sind mindestens so viele Stamm-, Reserve- und Ergänzungsspieler zuzuordnen, wie es der Sollstärke des betreffenden Spielsystems entspricht.
...

Die grundsätzliche Möglichkeit einer automatisierten Bearbeitung in WO F 3.2 wird in Bezug auf die Mannschaftsmeldung in WO H 3.1 präzisiert.

Die Vorgaben für einen digitalen Spielbericht („nuScore“) wurden in WO I 5.3.4 sowohl bzgl. der bundesweit gültigen, nunmehr in verschiedene Unterabschnitte unterteilten, als auch bzgl. der BTTV-internen Bestimmungen präzi­siert. Die BTTV-Bestimmungen sehen die verpflichtende Mitführung der PIN der Gastmannschaft vor.
...

Im Bereich des BTTV liegt die Entscheidung ob der Nutzung des digitalen Spielberichts für jeden einzelnen Mannschaftskampf bei der jeweiligen Heimmannschaft. Die Gastmannschaft ist bei jedem Mannschaftskampf verpflichtet, die nötige PIN für die in „nuScore“ erforderliche digitale Unterschrift mitzuführen.           
Ein Fehlen der PIN wird gemäß RVStO § 39 geahndet.

Die Einsatzberechtigung bei Pokalmeisterschaften in WO K 5 wurde bzgl. eines Widerspruchs korrigiert: Es sind bei Erwachsenen-Pokalmeisterschaften alle Ergünzungsspieler (außer JES) auch auf DTTB-Ebene einsatzberechtigt.

Finanzordnung

FO diverse Fundstellen
Die Finanzierung der Bezirke wurde auf einen reinen Ausgaben-Haushalt umgestellt, wonach sämtliche haushaltsrelevanten Kosten beglichen werden und bezirksspezifische Einnahmen gänzlich für Sportmaßnahmen verwendet werden dürfen.

Beitrags- und Gebührenordnung

BGO diverse Fundstellen
Die Umstellung der Finanzierung der Bezirke wurde analog zur Finanzordnung auch in der Beitrags- und Gebührenordnung geregelt.

Als Kosten für den Spielbetrieb werden vorausschauend die Turnierlizenzen erfasst.
D SpielberechtigungsgebührenGebühren für den Spielbetrieb
1. Wechsel der Spielberechtigung aus dem AuslandGebühren für Turnierlizenzen
werdenwird vom DTTB erhoben

RVStO

Versäumnisse beim Mitführen der PIN für "nuScore" werden in § 39 analog des Fehlens von Mannschaftsmeldungen oder Identitätsnachweisen geähndet.
RVStO § 39
Fehlen der Mannschaftsmeldung oder des Identitätsnachweises (WO I 5.2) oder der PIN (WO I 5.3.4)
(Anm. Beträge von § 39 unverändert)

Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Erwachsenen

Die DfB beinhalten nunmehr lediglich die Meisterschaften. Sämtliche Ranglistenturniere für Erwachsene wurden gestrichen.

Sämtliche Handbuchinhalte stehen wie gewohnt im Downloadbereich der BTTV-Homepage zum Herunterladen zur Verfügung. Sie sind auch als BTTV-Handbuch-App (Android und iOS) kostenlos verfügbar.
Die geänderten Handbuchinhalte sind in einer separaten Datei veröffentlicht, wobei wegen der zahlreichen Seitenumbrücke die gesamte WO ausgetauscht werden müsste.

Änderungen der Bestimmungen - Hintergründe zum digitalen Spielbericht

Der Bundesrat des DTTB und der Verbandsausschuss des BTTV haben Beschlüsse zum digitalen Spielbericht gefasst. Während unter "Änderung der Bestimmungen" lediglich die Eckpunkte genannt sind, sollen hier erste Hintergründe erläutert werden, wobei die exakten Anleitungen für die Vereine, Mannschaften und Eingabeberechtigte rechtzeitig vor Beginn der nächsten Spielzeit veröffentlicht werden.

Wettspielordnung I 5.3

In diesem Abschnitt sind die Anforderungen an den Spielbericht geregelt, der zukünftig in digitaler Form erstellt werden kann. Dabei darf lediglich das offizielle Digitalformat "nuScore" (Achtung: dieser Begriff bezeichnete bisher die Online-Erfassung von Ergebnissen) verwendet werden. In "nuScore" können sämtliche Umstände, die in ein Spielberichtsformular eingetragen werden, erfasst werden. Nach einem Download kann "nuScore" auch ohne permanente Internetverbindung verwendet werden, und der komplette, genehmigte Spielbericht wird zu einem späteren Zeitpunkt mit bestehender Internetverbindung übertragen.
Weil die digitale Erfassung derzeit nur eine Option ist, hat der BTTV die Umsetzung in seinem Bereich dahingehend geregelt, dass die Nutzung freiwillig ist und dass die jeweilige Heimmannschaft über die Verwendung von "nuScore" entscheidet:

Im Bereich des BTTV liegt die Entscheidung ob der Nutzung des digitalen Spielberichts für jeden einzelnen Mannschaftskampf bei der jeweiligen Heimmannschaft. Die Gastmannschaft ist bei jedem Mannschaftskampf verpflichtet, die nötige PIN für die in „nuScore“ erforderliche digitale Unterschrift mitzuführen.
Ein Fehlen der PIN wird gemäß RVStO § 39 geahndet.

Weil aber der Heimverein/die Heimmannschaft nicht zu einer vorherigen Ankündigung ob der Nutzung des digitalen Spielberichts verpflichtet werden kann, müssen "für den Fall der Fälle" die Gastmannschaften immer den zur Bestätigung des Spielberichts nötigen spielindividuellen PIN mitführen (z.B. als Ausdruck, durch aktuellen Blick auf die eigenen click-TT-Daten oder als Foto der PIN-Übersicht), der jedem berechtigten Ergebniserfasser in click-TT zur Verfügung gestellt wird. Ohne Eingabe der Gast-PIN ist der digitale Abschluss des Spielberichts nicht möglich, weshalb das Fehlen auch gemäß RVStO sanktioniert wird.
Achten Sie also in der Spielzeit 2023/2024 als Gastmannschaft auf das Vorhandensein der eigenen PIN!
Für den Fall, dass trotz der Verpflichtung der Gastmannschaft zur Mitnahme einer PIN und trotz zahlreicher bis zum Beginn der Spielzeit 2023/2024 erfolgten Veröffentlichungen der digitale Spielbericht nach Maßgabe des Heimvereins nicht angewendet werden kann, muss der Heimverein sicherheitshalber ein (analoges) Spielberichtsformular vorhalten.

Mit der Einführung eines digitalen Spielberichts tragen die TT-Verbände der zunehmenden Digitalisierung Rechnung. Als Begleiterscheinung kann ein Ergebnis schneller eingesehen werden (Service) und auf Papier und dessen Versand wird verzichtet (Nachhaltigkeit).

Sämtliche Handbuchinhalte stehen wie gewohnt im Downloadbereich der BTTV-Homepage zum Herunterladen zur Verfügung. Sie sind auch als BTTV-Handbuch-App (Android und iOS) kostenlos verfügbar.
Die geänderten Handbuchinhalte sind in einer separaten Datei veröffentlicht, wobei wegen der zahlreichen Seitenumbrücke die gesamte WO ausgetauscht werden müsste.

Neue Vereine im BTTV

103067, RSV Frickenhausen, Bezirk Unterfranken-Süd
207119, SV Poxdorf, Bezirk Mittelfranken-Nord
312085, TSV Türkenfeld, Bezirk Oberbayern-Süd
413096, TSV Offenstetten 1929, Bezirk Oberpfalz-Süd
414086, DJK-SV Mirskofen, Bezirk Oberbayern-Nord
416107, TTF Rosenheim 2023, Oberbayern-Ost

Sommer-Team-Cup - Gruppen veröffentlicht: Alle Infos für Teilnehmer

Die Auslosung ist abgeschlossen, die Gruppen des Sommer-Team-Cups powered by TIBHAR 2023 stehen fest! Mit der Veröffentlichung gehen wir an dieser Stelle zusammenfassend auf die wichtigsten Punkte ein, die von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern in der weiteren Organisation der Mannschaftskämpfe bis hin zur Online-Ergebniserfassung zu berücksichtigen sind. Einleitend geben wir außerdem noch einmal einen zusammenfassenden Überblick über die Anzahl an gemeldeten Teams und Spielern.

Mit Abschluss der Meldephase haben sich 1.488 Teams mit aktuell über 7.000 Spielerinnen und Spielern aus ganz Deutschland zum Sommer-Team-Cup powered by TIBHAR 2023 angemeldet. Die Zahlen liegen damit noch einmal deutlich über denen der ersten beiden Austragungen in den vergangenen zwei Jahren und zeigen eindrucksvoll, dass das flexible Format den Nerv der TT-Community unabhängig von coronabedingten Saison-Abbrüchen zu treffen scheint. Wir freuen uns, dass so viele Tischtennisbegeisterte die Sommerpause für dieses alternative Wettkampfangebot nutzen.

Die insgesamt 1.488 Teams teilen sich nach der Summe der Q-TTR-Werte der drei besten Spieler eines Teams so auf, dass 

  • 210 Teams in Leistungsklasse A (5001 und mehr, ohne Begrenzung der Q-TTR-Werte der Spieler einer Mannschaft)
  • 634 Teams in Leistungsklasse B (4201 bis 5000, wobei der Q-TTR-Wert des besten Spielers einer Mannschaft nicht höher als 1850 sein darf)
  • 644 Teams in Leistungsklasse C (0 bis 4200, wobei der Q-TTR-Wert des besten Spielers einer Mannschaft nicht höher als 1500 sein darf) eingeteilt wurden.

Somit ergeben sich für den Sommer-Team-Cup 2023

  • in Leistungsklasse A) 36 Gruppen,
  • in Leistungsklasse B) 98 Gruppen,
  • in Leistungsklasse C)95 Gruppen.

Auslosung:

Die Zusammensetzung Ihrer Gruppe finden Sie nach entsprechendem Login in Ihren myTischtennis.de-Account auf der Unterseite „Sommer-Team-Cup“. Hier müssen Sie unter „Team-Verwaltung“ auf den Button „Meine Gruppe anzeigen“ klicken. An dieser Stelle finden Sie im weiteren Verlauf des Wettbewerbs auch die Tabelle sowie die Termine und Ergebnisse der einzelnen Mannschaftskämpfe Ihrer Gruppe.

Einen Überblick über die anderen Gruppen des Sommer-Team-Cups findet man auf der STC-Webseite unter www.mytischtennis.de/sommerteamcup/verbaende/. Auf der Webseite ist auch eine Suche nach Spielern, Team-Namen bzw. (Stamm-)Vereinen hinterlegt, für die die Spieler eine Spielberechtigung fernab des Sommer-Team-Cups besitzen.

Alle Informationen zu Spielansetzungen, Termin-/Spielortänderungen, Nachmeldungen, Online-Ergebniserfassung u.v.m. finden Sie im ausführlichen Artikel auf der STC-Seite.

Hier finden Sie die Ausschreibung!

schöler+micke +++ schöler+micke +++ schöler+micke +++ schöler+micke

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