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Corona  

Weitere Lockerungen für den Sport

Beschlüsse ab dem 17. Februar gültig

Das Bayerische Kabinett hat weitere Lockerungen für den Sport beschlossen, die seit heute, 17. Februar 2022, Gültigkeit haben: So gilt für die aktive sportliche Betätigung (inkl. praktischer Sportausbildung) künftig 3G statt wie bisher 2Gplus. Das bedeutet, dass zum eigenen Sporttreiben auch der Nachweis eines negativen Tests ausreicht.Neu ist auch, dass minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, künftig generell zu allen Bereichen von 2G auch ohne Impfung Zugang haben. Zur Pressemitteilung des BLSV

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