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click-TT, Downloads, Links ...

Liebe Tischtennisfreunde,

einige Teile dieses Newsletters vom 08.12.2022 sind amtliche Mitteilungen (gemäß Satzung). Aus diesem Grund wird der Newsletter auch allen Fachwarten und Schiedsrichtern ohne E-Mail auf dem Postweg zugestellt.

Wenn diese E-Mail nicht korrekt dargestellt wird, klicken Sie bitte hier.

Wichtige Termine zur Vorbereitung der Rückrunde der Spielzeit 2022/2023

Termine für VEREINE
Alle Termine sind dringend einzuhalten!

16. bis 22. Dezember
Vereinsmeldung für die Rückrunde für NACHWUCHS-Mannschaften (WO F 2.6) in click-TT
16. bis 22. Dezember
Mannschaftsmeldung (WO H 2.1) für die Rückrunde in click-TT;
Grundlage sind die Werte der offiziellen Q-TTRL mit dem Stichtag 11.12.

 

Termine für FACHWARTE und SPIELLEITER
Alle Termine sind dringend einzuhalten!

23. bis 31. Dezember
Endgültige Ligenzusammenstellung für (Rückrunden-)NACHWUCHS-Ligen (WO F 3.1.1) durch die FW Mannschaftssport
23. Dezember bis 05. Januar
Genehmigung der Mannschaftsmeldungen für die Rückrunde (WO H 3.4) durch die FW Mannschaftssport
01. bis 10. Januar
Erstellung Spielplanentwurf für (Rückrunden-)NACHWUCHS-Ligen (WO G 5.4.2) durch die Spielleiter

Verpflichtende Mannschaftsmeldung zur Rückrunde

Die Abgabe der verpflichtenden Mannschaftsmeldung zur Rückrunde muss im Zeitraum 16. bis 22. Dezember durch alle Vereine erfolgen, damit anschließend die zuständigen Gremien die beantragten Meldungen genehmigen oder korrigieren können. Voraussichtlich ab dem 13.12. (im Laufe des Tages) werden die relevanten Q-TTR-Werte des Stichtags 11.12. veröffentlicht sein, so dass sie dann auch bei den Personen im Rahmen der Mannschaftsmeldung angezeigt werden.

Die Vereine sollten die Spielerinnen und Spieler in absteigender Reihenfolge der Q-TTR-Werte im digitalen Mannschaftsmeldeformular von click-TT aufreihen, in dem der "eingefrorene" Wert direkt neben dem Spieler angezeigt wird. Dabei ist eine Abweichung von 50 (Erwachsene)/85 (Jugend) Punkten mannschaftsübergreifend und von 35 (Erwachsene)/70 (Jugend) Punkten mannschaftsintern zulässig, d.h. ein um bis zu 50 (Erwachsene)/85 (Jugend) (bzw. 35 (Erwachsene)/70 (Jugend)) Punkte "schwächerer" Spieler kann nach Ermessen des Vereins vor einem spielstärkeren platziert werden.

Um ein Auseinanderbrechen von eingespielten Mannschaftsgefügen zu verhindern, haben die Vereine auch die Möglichkeit, Spieler, die ansonsten in höhere Mannschaften wechseln müssten (auch zur Wiederherstellung der Sollstärke in eine obere Mannschaft des Vereins), mit einem Sperrvermerk gemäß WO H 2.4 zu belegen. Demnach können Spieler durch den Rückrunden-SPV in ihrer (unteren) Mannschaft verbleiben, auch wenn sie gemäß Q-TTR-Wert + Toleranz in eine höhere Mannschaft aufrücken müssten.
Der Text in H 2.4 der Wettspielordnung beschränkt aber den Sperrvermerk zur Rückrunde auf genau diese Fälle. Er ist kein Instrument, um spielstärkere Spieler zur Sicherung von sportlichen Zielen in unteren Mannschaften zu melden.
"Ein Sperrvermerk aus der Vorrunde wird zu Beginn der Rückrunde auf Antrag des Vereins nur dann gelöscht, wenn der betreffende Spieler auf Grund der Q-TTR-Werte vom 11. Dezember auch ohne Sperrvermerk in der Mannschaft, in der er mit Sperrvermerk gemeldet wurde, oder einer unteren Mannschaft gemeldet werden darf. Ein solcher Spieler darf in der Rückrunde in keiner oberen Mannschaft des Vereins gemeldet werden." (WO H 2.4) Dieser Antrag muss schriftlich an das genehmigende Gremium gerichtet werden, da nur die zuständigen Fachwarte in der Lage sind, einen bestehenden SPV aus der Mannschaftsmeldung zu entfernen und diese anschließend zu genehmigen.

Die allgemeine Info-Reihe »click-TT-Anwendung« steht der Allgemeinheit ebenso wie die Geschäftsstelle für individuelle Rückfragen zur Verfügung.

Info Anwendung click-TT - Vereinsmeldung

Mit der Vereinsmeldung meldet der Verein seine Mannschaften in click-TT zum Rundenspielbetrieb (Mannschafts- und Pokalspielbetrieb) der jeweils kommenden Spielzeit an.
Die Vereinsmeldung ist verpflichtend und muss im Zeitraum vom 16. Mai bis 10. Juni für Erwachsenen- und Senioren-Mannschaften und vom 16. Mai bis 1. Juli für Nachwuchs-Mannschaften der Vorrunde erfolgen.
Die Vereinsmeldung für NACHWUCHS-Mannschaften der Rückrunde muss vom 16. bis 22. Dezember abgegeben werden.

Unter dem Menüpunkt "Meldung" erscheinen auf der Startseite die großen Themenblöcke "Vereinsmeldung", "Terminwünsche" und "Mannschaftsmeldung" mit den jeweiligen Bearbeitungszeiträumen pro Ebene. Ist eine Bearbeitung möglich, da der entsprechende Meldezeitraum aktiv ist, so gelangt man durch Anklicken des Links "Vereinsmeldung" unterhalb Aktivität zum vierstufigen Meldeprozess.

Im ersten (Teil-)Schritt 1.1 kann der Verein NACHWUCHS-Mannschaften neu melden, die bislang noch nicht am Spielbetrieb teilgenommen haben. Hierzu werden die Teilnahmemöglichkeiten in der jeweils untersten Liga eines Spielbetriebs angeboten. Wird die Meldung einer neuen Mannschaft nach der Bearbeitung von bestehenden Mannschaften vorgenommen, so sind vorab die Eingaben mit "Aktualisieren" zu sichern.
Des Weiteren (1.2) muss er für jede bislang aktive Mannschaft eine Aussage über deren zukünftigen Verbleib treffen. Dabei kann der Verein Mannschaften im Spielbetrieb "bestätigen", in untere Spielklassen zurückziehen oder durch "abmelden" gänzlich vom Spielbetrieb zurückziehen.  

Nach Eingabe von Bemerkungen - z.B. auch durch die Angabe, einen Aufstieg wahrzunehmen - (1.3) und ggf. Änderung des Ansprechpartners (1.4) gelangt man mit "weiter" zu einer Kontrollübersicht, die im abschließenden Schritt als PDF-Seite zum Download angeboten wird. In der Regel hat click-TT keine Probleme mit der Nummerierung von Mannschaften. In Sonderfällen kommt es ggf. zu Ungereimtheiten, die während der endgültigen Ligeneinteilung über die FW Mannschaftssport bereinigt werden können.

Die allgemeine Info-Reihe »click-TT-Anwendung« steht der Allgemeinheit ebenso wie die Geschäftsstelle für individuelle Rückfragen zur Verfügung.

Bavarian TT-Race: Race-Saison 2023 ist vorbereitet

Das Jubiläumsjahr des BTTV Bavarian TT-Race kann beginnen. Die 10. Auflage ist in der EDV angelegt, und die Saison beginnt erneut mit einem Kick-Off in Berchtesgaden. Damit alle potenziellen Teilnehmer eine faire Chance zur Anmeldung erhalten, wird das Meldefenster am Montag, dem 19. Dezember 2022 um exakt 10.00 Uhr freigeschaltet.

Diese Maßnahme ist nötig, weil aus den Erfahrungen der letzten Jahre die Plätze zur Saisoneröffnung so begehrt sind, dass nach wenigen Minuten bereits sich bereits die Warteliste beginnt zu fülllen. Alle, die sich rechtzeitig anmelden, können dann am Neujahrstag um 14.00 Uhr in der Rodlerhalle Berchtesgaden die ersten Punkte für die Finale 2023 sammeln.
Und anschließend ist auch wieder ein gemütliches Beisammensein organisiert. Für die Race-Kick-Off-Teilnehmer sind um 18.00 Uhr im Anschluss an das Turnier Plätze zum gemeinsamen Pizza-Essen in der "Einkehr" (= Pizzeria im Hotel Edelweiß, Maximilianstr. 2, 83471 Berchtesgaden) reserviert.

Aber auch wer nicht direkt zu Beginn der 2023er-Serie dabei ist, wird sicherlich bei den danach angemeldeten Turnieren sich in die Race-Statistiken eintragen können.

Ihren Startschuss feierte die Turnierserie im Jahr 2014 in Bayern. Mittlerweile begeistern sich bundesweit tausende Amateurspielerinnen und -spieler für die Turnierserie, die bereits in neun Landesverbänden organisiert wird. Die Vorteile für Teilnehmende und Vereine sind vielfältig. Die Turniere sind mit einer Dauer von ca. 3 Stunden kurzweilig und gut planbar, sowohl für Aktive als auch für Durchführer.

Alles über das Bavarian TT-Race, Infos und Turnierbestimmungen, auf der BTTV-Homepage

Änderungen der Bestimmungen

Der Bundestag des DTTB und der Verbandsausschuss des BTTV haben Beschlüsse gefasst, die zu Änderungen in den Bestimmungen geführt haben. Diese werden - wenn möglich - als textliche Änderung dargestellt bzw. entsprechend kommentiert.

Satzung

Satzung § 2 Ziffer 1 Status
Das Präsidium hat gemäß BTTV-Satzung § 26 Ziffer 3.7 den Bezug zur DTTB-Satzung aktualisiert. Weil der Bundestag des DTTB am 19. November Änderungen an der DTTB-Satzung beschlossen hat, wird der in der BTTV-Satzung § 2 Ziffer 1 genannte Datumsbezug auf den 19.11.2022 geändert.

Wettspielordnung

Mit der grundsätzlichen Ausnahme in WO A 2.1 (und den detaillierten Ausführungen in WO L) werden (nahezu) sämtliche Beschränkungen bzgl. der Werbung auf Spielklei­dung aufgehoben
WO A 2.1 (in Verbindung mit WO L)
...
• Hinsichtlich der Regelungen zur Werbung auf der Spielkleidung gilt ITTR B 2.5.9 im gesamten Spielbetrieb nicht. Diese werden in WO L geregelt.
...

Die Formulierung in WO A 2.1 hinsichtlich der „einheitlichen Spielkleidung“ wird durch „die Unterscheidbarkeit der Farben“ präzisiert.
WO A 2.1
...
Hinsichtlich der einheitlichen SpielkleidungUnterscheidbarkeit der Farben der Spielkleidung gilt ITTR B 2.2.8 in Individualwettbewerben von offiziellen Veranstaltungen nicht für Spieler des gleichen Verbandes bzw. Verei­nes.
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Der erteilte Ausländerstatus kann wegen Fehleingaben auch gemäß WO A 15 ohne Änderung der Staatsangehörigkeit korrigiert werden.
WO A 15 Spielberechtigung, Startberechtigung, Einsatzberechtigung, Teilnahme an Veranstaltungen
Ein einmal erteilter Ausländerstatus (gA, eA, A) bleibt grundsätzlich so lange bestehen, bis sich die Staatsangehörigkeit des Spielers ändert und diese Änderung dem Mitgliedsverband ange­zeigt wird. Ein Ausländerstatus muss korrigiert werden, wenn bei seiner Erteilung die Voraussetzungen gemäß WO A 15.2 nicht korrekt berücksichtigt worden sind.
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WO A 17.3 TTR-Relevanz
In WO A 17.3 wurde die TTR-Relevanz um offene Pokalmeisterschaften ergänzt.

Weil es keine abweichenden Regelungen zur Einsatzberechtigung gibt, wurde der diesbezügliche Text in WO B 1.1 gestrichen.
WO B 1.1 Allgemeines
Die Startberechtigung bei weiterführenden Veranstaltungen mit Individualwettbewerben (WO A 11.1, siehe auch A 15.2), die Einsatzberechtigung bei weiterführenden Veranstal­tungen für Vereinsmannschaften (WO A 11.2, siehe auch A 15.3) und die Teilnahme an nicht weiterführenden Veranstaltungen (WO A 11.3, siehe auch A 15.4) erfordert die in click-TT hinterlegte Spielberechtigung eines Mitgliedsverbandes, sofern in der WO keine abweichenden Regelungen definiert sind. Die Spielberechtigung darf nur unter Beachtung der einschlägigen Bestim­mungen dieser WO erteilt werden. Für Spieler der Bundesligen sind Ausnahmen gemäß BSO C 3.6 zulässig.
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WO B 2.2 und B 5.1
Wechsel aus dem Ausland bedürfen gemäß WO B 2.2 bzw. B 5.1 nicht mehr der Ge­nehmigung des DTTB. Eine entsprechende Gebühr wird gemäß Beitrags- und Gebüh­renordnung des DTTB auch nicht mehr erhoben. Der entsprechende Hinweis in der BGO des BTTV unter D 1. wird bei entsprechendem Beschluss eines Legislativgremiums des BTTV demnächst gestrichen. Außerdem wurden die Rechtsmittel in WO B 8 entsprechend angepasst.

WO B 4.2 und B 5.3
Die Notwendigkeit eines Nachweises in WO B 4.2 und B 5.3 wurde textlich „moderni­siert“ (d.h. ein Fax wird nicht mehr erwähnt).

Die zusätzliche notwendige Genehmigung des DTTB in WO D 1.1 für Turniere mit entsprechendem Preisgeld wurde gestrichen. Weil der entsprechende Passus auch aus der Beitrags- und Gebührenordnung des DTTB wegfällt, wurde die BGO des BTTV entsprechend angepasst.
WO D Turniergenehmigungen/Allgemeines (in Verbindung mit BGO E 1.2 s.u.)
1.1 Veranstaltungen gemäß WO A 11.3.1 bedürfen einer vorherigen Genehmigung des für die Veranstaltung zuständigen DTTB oder Verbandes. Für Veranstaltungen gemäß WO A 11.3.2 darf der zuständige DTTB oder Verband eine Genehmigungspflicht vorschreiben. Einladungsturniere und offene Turniere mit einem Preisgeld und/oder Sachwerten von mindestens insgesamt 10.000,00 Euro bedürfen der (ggf. zusätzlichen) Genehmigung durch das Generalsekretariat des DTTB.
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WO D 5.2
Die bisher nur für die Altersgruppe Nachwuchs geltenden Ausnahmeregelungen zur Setzung in WO D 5.2 wurde auf weiterführende Veranstaltungen der Senioren ausge­dehnt.

WO D 6.2
Die Bestimmungen für das möglichst späte Aufeinandertreffen bei Auslosungen ge­mäß WO D 6.2 wurde auf Regionen ausgeweitet.

In WO F 3.2 wurde verankert, dass die dort beschriebenen Aufgaben für die zuständi­ge Stelle bzw. den Spielleiter grundsätzlich auch durch automatisierte Verfahren übernommen werden können.
WO F 3.2 Aufgaben
...
Die Verbände dürfen für ihren Zuständigkeitsbereich verbandseinheitlich festlegen, dass einzelne der o.g. Aufgaben auch durch automatisierte Verfahren übernommen werden.

Die Vorgaben von WO G 7.4.2 bzgl. der Behandlung zurückgezogener oder gestri­chener Mannschaften wurden dahingehend erweitert, dass dies schon zur Halbserie umgesetzt wird, falls eine Spielklasse zur Rückrunde neu eingeteilt wird.
WO G 7.4.2
...
Im Bereich des BTTV wird eine zurückgezogene oder gestrichene Mannschaft nach Beendigung der Spielzeit bzw. nach Beendigung der Halbserie (für Spielklassen, die zur Rückrunde neu eingeteilt werden) als Absteiger geführt.
Eine sofortige Einreihung in eine tiefere Spielklasse ist nicht möglich. Zurückgezogene oder gestrichene Mannschaften dürfen in der Folgespielzeit in keinem Fall über die Auffüllregelung gemäß F 3.4.8 in die bisherige Spielklasse zurückkehren.

WO H 1.3.1
Gleichzeitig wurde beschlossen, dass die Regelungen in H 1.3.1 (= Erteilen ei­nes Reservespielerstatus im Dezember 2022) nicht zum Einsatz kommen!
Dieser Beschluss wird nicht im Text der WO-Fundstelle umge­setzt, sondern als zeitlich be­grenzte Ausnahmeregel am Ende der WO sowie hiermit als amt­liche Mitteilung veröffentlicht.

Weil zu befürchten ist, dass Hallenbetreiber aus Kostengründen die Heizung nicht mehr im bisherigen Maß "heraufdrehen", hat der Verbandsausschuss eine allgemeine Ausnahmeregelung in WO I 1.6 verankert, nach der die Mindesttemperatur gemäß WO I 1.5 von +15 Grad Celsius im gesamten Bereich des BTTV unterschritten werden darf. Dazu appellierte bereits am 28. November 2022 der Vizepräsident Sport, Gunther Czepera, an die Vereine und Fachwarte in einer Newsmeldung auf der BTTV-Homepage.
WO I 1.6 Ausnahmen
...
Der DTTB und die Verbände legen die Zuständigkeit für die Entscheidung über solche Anträge fest. Der Heimverein hat dem Gast und ggf. dem OSR diese Genehmigung auf Verlangen vorzulegen.
Zuständig für die Entscheidungen auf Bezirksebene ist der zuständige Spielleiter zusammen mit dem jeweiligen Bezirkssportwart bzw. Bezirksjugendwart.
Zuständig für die Entscheidungen auf Verbandsebene ist der zuständige Spielleiter zusammen mit dem Vizepräsidenten Sport bzw. dem Vizepräsidenten Jugend.
Im Bereich des BTTV darf die Mindesttemperatur im Spielraum (Box) gemäß WO I 1.5 unterschritten werden.

Weitere Ausnahmen darf der OSR für den von ihm geleiteten Mannschaftskampf zulassen.

WO J 6 und K 10
Damit Final-Four-Turniere im BTTV geplant werden können, wurde sowohl in den Bestimmun­gen für die Mannschaftsmeisterschaften im Nachwuchsbereich (WO J 6) als auch für die Pokalmeisterschaften der Erwachsenen (WO K 10) eingeführt, dass es einer Teil­nahmezusage gleichkommt, wenn der Verein nicht bis 14 Tage vor der Veranstaltung seinen Teilnahmeverzicht erklärt.
(Anmerkung: Mit Annahme dieser Regelung wurde als Notiz dem Protokoll der Sitzung des VA Folgendes hinzugefügt, was durch diese Veröffentlichung amtlichen Charakter besitzt:

Die Anträge 2 und 3 (Anm. die zur Änderung von WO J 6 und K 10 geführt haben) wurden in der Kenntnis angenommen, dass die Terminplanung evtl. keinen 14-tägigen Vorlauf zulässt. Für diesen Fall soll in dieser hier hinterlegten Protokollnotiz festgehalten werden, dass bei kurzfristigerer Austragung (= zu enger Terminierung) eine individuelle Lösung gefunden wird, um schnellstmöglich die Teilnahme der betreffenden Mannschaften zu klären.
Anm. Ende)

WO M 10
Die Voraussetzungen für die Wertung einer einfachen Runde wurden insofern präzi­siert, dass WO M 10 auch angewendet wird, wenn eine einfache Runde nach Beginn der Spielzeit festgelegt wurde.

Finanzordnung

FO Anhang 3 c) sowie 4 d)
Der Kostenbeitrag von Nachwuchsspielern bei Erwachsenenveranstaltungen im An­hang FO 3 c) und die Teilnahmegebühr an einem Lehrgang im Anhang FO 4 d) wur­den jeweils von 20 auf 25 Euro pro Tag erhöht.  

FO Anhang 1.2
Die individuellen vertraglichen Regelungen für Veranstaltungen auf Verbandsebene gemäß FO Anhang 1.2 wurden auf Seniorenveranstaltungen auf Verbandsebene aus­gedehnt.

Beitrags- und Gebührenordnung

Zur Reduzierung eines geplanten Defizits im Haushalt 2023 wurde die Beiträge bereits für die Jahresrechnung 2023 erhöht, der Verbandsbeitrag von 80 auf 100 Euro, der Spielerbeitrag Erwachsene von 12 auf 14 Euro.
C Beiträge (pro Spielzeit)
1. Verbandsbeitrag   Euro 80100
...
4. Spielerbeiträge (für Spielberechtigungen in den u.g. Altersgruppen)
zum Stichtag 31. Dezember der laufenden Spielzeit
4.1 Erwachsene   Euro 1214
...

Die anteiligen Turniergebühren für den DTTB in E 1.2 wurden wegen des Wegfalls der Grundlage in WO D 1.1 gestrichen.
E Turnier- und Startgebühren
...
1.2 Zu diesen Turniergebühren kommen noch die Turniergebühren des DTTB hinzu (nur für Turniere mit einem Preisgeld und/oder Sachwerten von mindestens insgesamt € 10.000,--).
1.23 ...

 

Sämtliche Handbuchinhalte stehen wie gewohnt im Downloadbereich der BTTV-Homepage zum Herunterladen zur Verfügung. Sie sind auch als BTTV-Handbuch-App (Android und iOS) kostenlos verfügbar.
Die geänderten Handbuchinhalte sind in einer separaten Datei veröffentlicht, wobei wegen der zahlreichen Seitenumbrücke die gesamte WO ausgetauscht werden müsste.

Einladung zur Sitzung des Verbandsausschusses

Gemäß § 23 2. der Satzung des BTTV lade ich alle Mitglieder des Verbandsausschusses des BTTV herzlich ein zur

2. Sitzung des Verbandsausschusses (VA 2/22-26)

Samstag, 22. April 2023 um 10.00 Uhr

(geplant als Präsenzsitzung, Ort noch zu benennen)

Die Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen werden satzungsgemäß und fristgerecht bekannt gemacht.

Anträge, die beim Verbandsausschuss behandelt werden sollen, müssen bis spätestens 16. März 2023 in der Geschäftsstelle des BTTV eingegangen sein. Später eingehende Anträge können nur noch als Dringlichkeitsanträge behandelt werden.
Kurzberichte der Bezirke und der Präsidiumsmitglieder müssten bis zum 20. März 2023 eingereicht werden.
Die Mitglieder des Verbandsausschusses werden gebeten, ihre Rückmeldung über click-TT bis zum 10. April 2023 vorzunehmen.

Konrad Grillmeyer, Präsident

Protokoll der Sitzung des Verbandsausschusses vom 26.11.2022 online

Während im selben Newsletter als amtliche Mitteilung zur nächsten Sitzung des Verbandsausschusses eingeladen wird, erfolgt hiermit die offizielle und amtliche Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Protokolls der letzten Sitzung des VA vom 26.11.2022.

Gemäß § 19 Ziffer 7. der Satzung des BTTV müssen sämtliche Protokolle von Legislativorganen auf Verbandsebene auf der Homepage veröffentlicht werden. Alle Unterlagen zu diesen Sitzungen inklusive der Protokolle sind auf den Internetseiten Über uns/Legislativgremien zu finden. Mit dieser heutigen und gemäß Satzung amtlichen Veröffentlichung beginnt auch die Frist zum Widerspruch gegen Inhalte des Protokolls; dieser müsste innerhalb der nächsten 14 Tage schriftlich und mit Begründung gegenüber dem Präsidium geltend gemacht werden.

Neue Vereine im BTTV

103066, 1. FC Seinsheim, Bezirk Unterfranken-Süd
310107, TV Irsee, Bezirk Schwaben-Süd
414072, MTV Schrobenhausen, Bezirk Oberbayern-Nord

 

Stellenausschreibung: TTVN sucht Referent (m/w/d) Förderung Junges Engagement

Der Tischtennis-Verband Niedersachsen e.V. (TTVN), mit rund 70.000 Mitgliedern einer der größeren Sportfachverbände in Niedersachsen, sucht einen Referenten (m/w/d) zur Förderung des Jungen Engagement in Vollzeit.

Mit dieser vom Landessportbund Niedersachsen geförderten Projektstelle möchte der TTVN sein Angebot an dezentralen Lehrgangsmaßnahmen erhöhen und vor allem jungen Menschen frühzeitig eine Engagementperspektive in ihren Vereinen aufzeigen.

Die weiteren Informationen sind der Stellenausschreibung zu entnehmen.

Motiviert? Duales Studium oder Volontariat bei myTT

Wer nicht nur beim Training und Punktspiel hundert Prozent Tischtennis leben will, der ist bei der myTischtennis GmbH genau an der richtigen Adresse. Das Düsseldorfer Unternehmen betreibt nicht nur Deutschlands größtes Tischtennisportal, sondern gibt auch das Magazin „tischtennis“ heraus und organisiert eigene Events. Wer Teil des Teams werden möchte, hat nun die Gelegenheit: Die myTischtennis GmbH sucht sowohl duale Studenten als auch eine/n Redaktionsvolontär/in.

Sie sind sportbegeistert, motiviert und wollen einen Teil Ihrer Ausbildung im Bereich Tischtennis absolvieren? Dann ist die myTischtennis GmbH genau der richtige Ansprechpartner für Sie. Hier sind Duales Studium und Volontariat mit Sicherheit nicht mit Kaffeekochen gleichzusetzen - vielmehr wartet ein spannendes und abwechslungsreiches Aufgabenfeld auf Sie.

Interesse? Aktuell gibt es drei Möglichkeiten, Teil des myTischtennis-Teams zu werden:

Duales Bachelorstudium „Sportbusiness-Management“
Duales Bachelorstudium „Kommunikation und Medienmanagement“
Redaktions-Volontariat in der Webseiten- und Magazinredaktion

Ist was für Sie dabei? Nach einem Klick auf die Stelle, die Sie interessiert, erfahren Sie alle Einzelheiten. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Start in die Trainer-Ausbildung 2023

Die Pandemie hat den Bereich Aus- und Fortbildung hart getroffen, viele Präsenzkurse wurden in den vergangenen Jahren abgesagt, glücklicherweise konnten die Lehrgänge seit einigen Monaten auch wieder in Präsenz durchgeführt werden. Die Planungen für 2023 sind in vollem Gange. Fixiert wurden bereits die Termine an der Sportschule Oberhaching. Wer also 2023 den Einstieg als C-Trainer/in machen möchte, der kann sich dafür anmelden. Fest stehen ist eine STARTTER/Co-Trainer-Ausbildung Teil 1 und Teil 2 vom 3. bis 7. April (Osterferien) sowie eine weitere vom 1. bis 5. Mai. Ein Aufbaulehrgang findet vom 3. bis 7. Juli, sowie alternativ vom 15. bis 17. September mit einer gekoppelten Online-Phase, statt. Der Prüfungslehrgang in der Sportschule ist dann vom 3. bis 5. November terminiert.

Zu allen Ausbildungslehrgängen auf der BTTV-Webseite.

Weitere Aus- und Fortbildungslehrgänge, die dezentral in Bayern stattfinden, sind momentan in der Planung und werden bis Ende des Jahres nach und nach im Bereich Lehre auf der BTTV-Webseite veröffentlicht.

schöler+micke +++ schöler+micke +++ schöler+micke +++ schöler+micke

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