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Sonstiges  

Verbandsausschuss mit zahlreichen Entscheidungen

Das dritthöchste Legislativgremium hat Beschlüsse zu Ordnungen, Finanzen und Personalien getroffen

Zweimal jährlich tagt der Verbandsausschuss des BTTV mit den Bezirksvorsitzenden und den Mitgliedern des Präsidiums. Bei der Herbstsitzung 2022 standen am 26. November insbesondere Personalentscheidungen und Finanzthemen auf der Tagesordnung.

Verbandsfachwart Breitensport und Vorsitzender des Sportgericht des Verbands wieder besetzt
Nach dem Verbandstag im Juli waren mehrere Wahlfunktionen auf Verbandsebene vakant. Durch die Bereitschaft zur Kandidatur und die Bestätigung der kandidierenden Personen durch den Verbandsausschuss konnten zwei wichtige Funktionen kommissarisch besetzt werden:

  • Anton Pfeffer als Verbandsfachwart Breitensport (Mitglied im Vorstand Vereinsservice)
  • Andreas Spiegel als Vorsitzender des Sportgericht des Verbands (SGdV)

Alle Mitglieder des Gremiums wünschen den "neuen" Fachwarten viel Erfolg bei ihrer Tätigkeit.

Struktur-AG eingesetzt
Um die zuletzt durchgeführten strukturellen Veränderungen im BTTV zu evaluieren und auch zu überprüfen, ob das in der Satzung festgeschriebene Anforderungsprofil an die Verantwortlichen im Verband noch ehrenamtlich zu leisten ist, hat der Verbandsausschuss eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Mit den Präsidiumsmitgliedern Wolfgang Popp und Florian Wäsch, den Bezirksvorsitzenden Christoph Schmidt und Tobias Weidner sowie Nils Rack aus der Geschäftsstelle soll die AG allen folgenden Sitzungen von Legislativgremien über den Fortgang ihrer oben genannten Aufgaben berichten.

Beiträge angehoben
Der BTTV-Haushalt des nächsten Jahres stand zur Diskussion und zur Verabschiedung, wobei in der Vorlage an den VA das ausgewiesene Defizit schon durch geplante Beitragserhöhungen minimiert wurde. Nach längerer und ausführlicher Beratung wurde der Haushalt 2023 mit großer Mehrheit genehmigt. Vorher wurde über die Notwendigkeit, den Zeitpunkt, die Höhe der Beiträge sowie die Historie der einzelnen Beitragskomponenten kontrovers diskutiert. Die Mehrheit befand es für nötig, den Vereinsbeitrag bereits zur kommenden Jahresrechnung Anfang Januar 2023 von 80 auf 100 Euro und den Spielerbeitrag für Erwachsene von 12 auf 14 Euro zu erhöhen, damit der BTTV handlungs- und investitionsfähig bleibt.

Ausnahme für Mindesttemperatur beschlossen
Weil zu befürchten ist, dass Hallenbetreiber aus Kostengründen die Heizung nicht mehr im bisherigen Maß "heraufdrehen", hat der VA eine allgemeine Ausnahmeregelung in WO I 1.6 verankert, nach der die Mindesttemperatur von +15 Grad Celsius unterschritten werden darf. Dazu appelliert der Vizepräsident Sport, Gunther Czepera, an die Vereine und Fachwarte:

Das Thema „Heizen und Energie“ und deren Einsparung beschäftigt derzeit nicht nur die große Politik, sondern auch viele Kommunen, Hallenbetreiber und letztendlich auch die Vereine, besonders vor dem bevorstehenden Winter. Immer öfter ist von Einsparungen die Rede und dass auch Hallentemperaturen zur Kosteneinsparung gesenkt werden sollen.

In WO I 1.5 ist geregelt, dass in Austragungsstätten eine Mindesttemperatur von +15 Grad vorhanden sein muss. Sollte dies nicht eingehalten werden, so stellt dies einen Protestgrund dar, außer die betroffenen Vereine beantragen und erhalten im Vorfeld eine Ausnahmeregelung. Um möglichen Diskussionen bzw. Auseinandersetzungen vorzubeugen, gilt eine generelle Ausnahmegenehmigung gemäß WO I 1.6 für den gesamten Spielbetrieb des BTTV, dass die gemäß WO I 1.5 geforderte Mindesttemperatur in der Austragungsstätte auch unterschritten werden darf.

Hierzu folgende Hinweise:
1. Wir bitten die jeweiligen Heimvereine darum, im Falle einer Unterschreitung der Mindesttemperatur die Gastmannschaft rechtzeitig darüber zu informieren, damit diese sich darauf einrichten kann. Dasselbe gilt natürlich auch bei Einschränkungen bei der Versorgung mit warmem Wasser.
2. Im Falle der Unterschreitung der Mindesttemperatur dürfen die Spieler in individueller Trainingsbekleidung spielen.
3. Sollte die Heizung in einer Sporthalle komplett abgestellt bzw. die Halle nicht verfügbar sein, hat der Verein weiterhin nur die Möglichkeit, eine Ausweichhalle bereitzustellen. Alternativ kann auch in der Halle des Gegners gespielt werden (Anm.: wodurch kein Heimrecht in der Rückrunde entsteht).
4. Diese umfassende Ausnahmegenehmigung gilt nicht für Mannschaften der Bundesspielklassen. Hier gelten die durch den DTTB getroffenen Regelungen.

Wir hoffen, dass diese Entscheidungen dazu beitragen, den Fortgang der Spielzeit auch bei widrigen Umständen sicherzustellen. Für Rückfragen stehen der Vizepräsident Sport, der Vizepräsident Jugend und die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

Veröffentlichung am 8. Dezember
Sämtliche Ausführungen zu den o.g. Entscheidungen werden am 8. Dezember veröffentlicht.
So steht ab dann das Protokoll der Verbandsausschuss-Sitzung auf der BTTV-Homepage im Bereich "Über uns/Legislativgremien" zur Ansicht bereit wie auch sämtliche Bestimmungen aktualsiert im Downloadbereich unter "Service/Downloads/Handbuchinhalte" zu finden sind.

 

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