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Neue Kleberegelung beschlossen

Vorabveröffentlichung der neuen Bestimmungen


Die Wettspielordnung des DTTB hat sich bezüglich des Klebens geändert. Nach einer schriftlichen Abstimmung der Mitglieder des Hauptausschusses des DTTB hat die Neuregelung Auswirkungen insbesondere auf den Jugendspielbetrieb der laufenden Spielzeit.

Die Regelungen treten innnerhalb des BTTV mit Veröffentlichung als amtliche Mitteilung in Kraft, welche in Kürze erfolgen wird.

Vorab als Information für die Betroffenen hier der neue Text, der in der WO unter A 2 zu finden sein wird:


"Das Frischkleben innerhalb umschlossener Räume ist bis einschließlich 31.08.2008 bei allen Veranstaltungen verboten.

 

Tests auf schädliche flüchtige Lösungsmittel werden bei Jugendveranstaltungen ab 01.09.2007 durchgeführt. Die Tests dürfen nur mit ITTF-anerkannten Testgeräten und durch geprüfte Schiedsrichter vorgenommen werden. Dann kann ein Schläger, der schädliche flüchtige Lösungsmittel aufweist, noch ausgetauscht werden.

 

Bei begründetem Verdacht entscheidet der Oberschiedsrichter, ob eine Schlägerkontrolle nach einem Spiel durchgeführt wird.

Ein einzelnes Spiel wird als verloren gewertet, wenn nach dem Spiel durch einen Test mit einem ITTF-anerkannten Testgerät festgestellt wird, dass ein Spieler Kleber mit schädlichen flüchtigen Lösungsmitteln verwendet hat.

Ein einzelnes Spiel wird auch dann als verloren gewertet, wenn vor dem Spiel durch einen Test mit einem ITTF-anerkannten Testgerät festgestellt wird, dass ein Spieler Kleber mit schädlichen flüchtigen Lösungsmitteln verwendet hat und sich weigert, unverzüglich Abhilfe zu schaffen.

Bis einschließlich 31.08.2008 gilt zusätzlich: Ein einzelnes Spiel wird als verloren gewertet, wenn festgestellt wird, dass ein Spieler innerhalb umschlossener Räume geklebt hat."

 

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