- bis zu 100 Zuschauer wieder den TT-Wettkämpfen/TT-Turnieren beiwohnen (wenn die übrigen Bestimmungen eingehalten werden; ggf. lokale Beschränkungen vorhanden). Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen erhöht sich die Zahl auf 200 Zuschauer. Während auf den Zuschauerplätzen bei entsprechendem Abstand keine Mund-Nase-Bedeckung vorgeschrieben ist (der BTTV empfiehlt dies aber dringend), muss auf dem Weg zum Zuschauerplatz weiterhin ein Mund-Nase-Schutz getragen werden.
Die Höchstgrenzen gelten nicht für den TT-Profisport und sie können durch lokale Vorgaben evtl. auch nicht ausgeschöpft werden. Deshalb kann Zuschauern und (mehreren) Sorgeberechtigten der Zugang zu einer Austragungsstätte nicht garantiert werden.
- gemäß den Hygiene- und Verhaltensregeln des BTTV bei entsprechendem Abstand Anwesende in Sporthallen (Training und Wettkampf) auf das Tragen von Masken verzichten, außer lokale Vorgaben verlangen dies weiterhin verpflichtend. Dabei ist zu beachten, dass für zurückzulegende Wege in der Halle, in der Umkleide und beim Zugang zur Halle ein Mund-Nase-Schutz weiterhin vorgeschrieben ist. Aber Personen mit "festem" zugewiesenen Platz (z.B. Betreuer hinter der Box zum Coachen, Turnierleitung am Schreibtisch, wartende Spieler auf der "Reservebank") müssen an diesem Platz keine Mund-Nase-Bedeckung mehr tragen (wobei der BTTV dies dringend empfiehlt).
Deshalb zur Klarstellung: Eine zurückgezogene Mannschaft wird gemäß WO G 7.4.2 "im Bereich des BTTV ... als Absteiger geführt. Eine sofortige Einreihung in eine tiefere Spielklasse ist nicht möglich (Anm. ein "Weiterspielen nach Rückzug" ist ausgeschlossen, auch in tieferen Ligen)." Nur der Folgesatz wurde für Rückzüge bis zum 31.12.2020 ausgesetzt.
Ergebnis: Zurückgezogene Mannschaften dürfen als Absteiger in der Folgespielzeit durch Setzen der "Aufstiegsbereitschaft" (Seite 2 der Vereinsmeldung in click-TT) bei noch freien Plätzen gemäß Auffüllregelung in WO F 3.4.8 in die bisherige Spielklasse zurückkehren.









