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Strukturreform - Planungen Mannschaftsspielbetrieb

Zusammen mit einer möglichen Übersicht über die geplante Ligenstruktur der Spielzeit 2018/2019 auf Verbandsebene werden grundsätzliche, offene Fragen beantwortet.

Die Geschäftsstelle und die Verbandsverantwortlichen erhalten in den letzten Tagen vermehrt Fragen zur Ligenzusammenstellung nach der Strukturreform. Auch wenn die neue Ligenstruktur durch Beschluss des Verbandsausschusses in der Wettspielordnung verankert wurde (die WO ist seit dem 1. Mai 2018 zusammen mit der Satzung in Kraft; Festlegungen für Über- und Unterordnung der Ligen in der WO lediglich auf Verbandsebene und oberste Bezirksebene; s. anhängendes Dokument), sind noch einige Punkte ungeklärt:
Wie sieht die neue Ligenstruktur insbesondere in den neuen Bezirken konkret aus?
Kommt es zu Zwangsabstiegen?
Welcher Verein spielt nach der Reform in welcher Ebene/in welcher Liga?

1. Auf- und Abstiege werden auf Verbandsebene durch die Strukturreform so gut wie gar nicht beeinflusst. Deshalb kann die Aussage getroffen werden, dass aufstiegsberechtigte Vereine grundsätzlich ihren Platz in der nächsthöheren Ebene (noch keine Zuteilung zu einer bestimmte Gruppe) einnehmen können und dass Absteiger in die nächsttiefere Ebene rutschen - die WO findet hierzu prinzipiell Anwendung.

Eine "theoretische Ligenzusammenstellung" auf der Grundlage der Ergebnisse der Spielzeit 17/18 und der Zuteilung der Vereine auf die neuen Bezirke ist als Anhang abgebildet.

2. Auf- und Abstiege auf Bezirksebene sind davon abhängig, ob die "alte Ligenstruktur" 1:1 in die neue Ligenstruktur überführt werden kann. Je nach vorheriger Parallelität von Ligen kann es zu Zusammenführungen von Gruppen (die neue Bezirksoberliga ist gemäß WO eingleisig) oder auch zu weiteren Aufteilungen (ab neuer Bezirksliga abwärts keine festgelegte Anzahl von parallelen Gruppen) kommen.
Dabei werden neben der Zugehörigkeit zur bisherigen Gruppe/Liga selbstverständlich sowohl Auf- und Abstiegsplätze als auch - falls gespielt - Relegationsreihenfolgen berücksichtigt.

3. Ob und in welchem Umfang diese Einteilungen vorgenommen werden, kann abschließend erst nach dem Ende der Vereinsmeldung am 10. Juni 2018 entschieden werden, da sich bekanntermaßen die Anzahl der gemeldeten Mannschaften in den letzten Jahren immer verändert hat. Etliche "alte Bezirke" spielen aber bereits Modelle der Ligenstruktur in neuer Form durch.
Sollte es in einem neuen Bezirk dazu kommen, dass in höheren Ligen "Plätze frei" geworden sind, wird gemäß den in der WO festgelegten Auffüllregelungen aufgefüllt. Hierzu muss zunächst die Bereitschaft der Vereine im Rahmen der Vereinsmeldung abgewartet werden, neben der erreichten Spielklasse auch eine Ebene höher starten zu wollen.
Sollte es in einem Bezirk zu einem übergroßen "Überhang" (= Mannschaftszahl deutlich über Sollstärke einer Gruppe) kommen, so besteht neben einem sofortigen "Zwangsabstieg" auch die Möglichkeit eines "konsekutiven" Abstiegs (bei überzähliger Sollstärke einer Gruppe nicht sofortiger Abstieg des Überhangs, sondern verteilter Abstieg über mehrere Jahre) oder die Einrichtung einer vorübergehenden zusätzlichen parallelen Gruppe und nachträgliche systematische Überführung in die "Zielstruktur" des neuen Bezirks.
Derartige Maßnahmen werden zentral - ggf. durch Übertragung der Verantwortung auf die neuen Bezirke - in Abweichung der WO beschlossen werden.

An dieser Stelle der Wortlaut eines Beschlusses des Verbandsausschusses vom 17. März 2018, der nicht als Text in der WO erscheint, aber dennoch verbindlichen Charakter besitzt und im amtlichen Newsletter vom 5. April 2018 bekannt gemacht wurde:
"Den Bezirken ist es gestattet, in der Spielzeit 2017/2018 (ggf. mit Auswirkungen auf die Folgespielzeit) die Auf- und Abstiegsregelungen gemäß WO außer Kraft zu setzen, wenn die Anzahl der Mannschaften einer Spielklasse in 2018/2019 die Sollstärke deutlich übersteigt oder zu wenige Spielklassen für die teilnahmeberechtigten Mannschaften vorhanden sind. Vorschläge aus den Bezirken werden nach Genehmigung durch das Gremium - Vizepräsident Sport, Verbandsfachwart Mannschaftssport, Referent für den Sport - in Kraft gesetzt."

Abschließend bleibt festzuhalten: vor dem Ende der Vereinsmeldung am 10. Juni 2018 können keine verlässlichen Aussagen getroffen werden, welche Mannschaften in welchen Ligen spielen und in welche Gruppe sie konkret eingeteilt werden.

Die vorläufige Ligeneinteilung kann in diesem Jahr nicht über click-TT aufgerufen werden. Durch die Strukturreform, den "Wechsel" der Vereine in die neuen Bezirke und den damit verbundenen kompletten Neuaufbau der Ligen und Gruppen wäre die bisherige öffentliche Anzeige vollkommen unübersichtlich und damit nicht besonders nützlich. Aus diesem Grund ist der Beschluss gefasst worden, in diesem Jahr auf die öffentliche Anzeige des aktuellen Meldestatus der Mannschaften zu verzichten.
Die Sicht auf die "neuen" Ligenpläne mit der Darstellung der einzelnen Gruppen wird bayernweit einheitlich voraussichtlich am 11. Juni 2018, dem erstmöglichen Termin nach dem Ende der Vereinsmeldung, durch die Geschäftsstelle erfolgen.
Um dem vermutlich starken Informationsinteresse möglichst schnell nachkommen zu können wird die Einteilung der einzelnen Gruppen - im Gegensatz zu bisherigen Spielzeiten - also quasi öffentlich zu verfolgen sein.

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