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Corona  

Rechtssicherheit und Flexibilität in Krisen

Bundeseinheitlicher WO-Abschnitt „M“ im Umlaufverfahren beschlossen

Das Coronavirus sorgt für Änderungen in der WO (Foto: Pixabay)

Um in Krisen wie der Corona-Pandemie künftig rechtssicher und flexibel handeln zu können, hat der DTTB im schriftlichen Umlaufverfahren Anpassungen der Wettspielordnung (WO) beschlossen. So können Entscheidungsgremien, (DTTB-Präsidium auf DTTB-Ebene, BTTV-Präsidium auf BTTV-Ebene Abweichungen von den eigentlichen WO-Regelungen beschließen, aber nur dann, wenn diese durch staatliche Vorgaben nötig werden. Neu aufgenommen in die WO wurde dazu der Abschnitt „M“, der – zum Beispiel in Krisenzeiten – zum Tragen kommen kann und in den die Erfahrungen aus den vergangenen Monaten mit eingeflossen sind.

Der Abschnitt „M“ regelt unter anderem, wie nach einem Saisonabbruch eine Wertung erfolgt: Wenn weniger als die Hälfte der Spiele absolviert wurden, wird die Saison für ungültig erklärt und in der darauffolgenden Spielzeit treten alle Mannschaften wieder in derselben Liga an. Tritt der Fall ein, dass die Vorrunde beendet ist, in der Rückrunde aber weniger als die Hälfte der Spiele gespielt wurden, dann zählt die Vorrunde als Abschlusstabelle. Sind in der Rückrunde schon mehr als die Hälfte der Spiele absolviert, dann zählt der letzte Tabellenstand bei Saisonabbruch. In den letzten beiden Fällen erhalten Mannschaften auf Relegationsplätzen automatisch das Startrecht für die höhere Spielklasse.

Gleichzeitig können Mannschaften von einer Härtefallregelung profitieren, wenn sie in der Tabelle nach einer Quotientenregelung (Pluspunkte geteilt durch die Anzahl der Spiele) einen Platz erreichen, der zum Aufstieg, zum Klassenverbleib oder zur Teilnahme an Relegationsspielen berechtigt. Dem Härtefallantrag muss entsprochen werden, sofern er fristgerecht eingereicht wurde.

Weiteren Handlungsspielraum lässt der Abschnitt „M“ auch bei Meldefristen zu, wie der Vereins- oder Mannschaftsmeldung. Auch das Spielsystem kann angepasst werden. Zum Beispiel ist eine Streichung des Doppels möglich, wobei in diesem Fall alle Einzel durchzuspielen sind. Weitere Abweichungen von Rahmenbedingungen zum Beispiel hinsichtlich Boxengröße, Begrüßung oder Seitenwechsel sind ebenso möglich.

„Mit dem Werkzeugkasten des neuen WO-Abschnittes können wir auf jede Eventualität und jede Verschärfung reagieren und sehen so der kommenden Spielzeit relativ gelassen entgegen“, erklärt BTTV-Präsident Konrad Grillmeyer.

Die neuen WO-Regelungen gelten ab sofort und sind bundeseinheitlich, von der Bundesliga bis zur Bezirksklasse. Die Wettspielordnung finden Sie auf der BTTV-Homepage unter dem Menüpunkt Service/Downloads oder in der BTTV-Handbuch-App

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