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Mannschaftssport Jugend  

Ergänzungen zu den Veränderungen im Jugendspielbetrieb

Sollstärke wird auf fünf Mannschaften in den Ligen auf Verbandsebene reduziert

In unserem heutigen Newsletter wird auf die Änderungen im Jugendspielbetrieb eingegangen, nachdem Ende November beim Verbandsausschuss mehrere Anträge mehrheitlich angenommen wurden. Dies hat zur Folge, dass es...

in der Rückrunde 23/24

  • keine Änderungen gibt

aber zur Saison 24/25 umgesetzt wird

  • Verbandsliga wird nun auch in der Vorrunde gespielt
  • Sollstärke wird auf fünf Mannschaften in den Ligen auf Verbandsebene geändert
  • Anstelle einer Einfachrunde wird nun eine Doppelrunde (je vier Heim- und Auswärtsspiele) gespielt
  • Die Auf- und Abstiegsregelung wird entsprechende angepasst.
  • Es spielen nun nicht mehr 64 Teams in der Vorrunde beziehungsweise 72 Mannschaften in der Rückrunde auf Verbandsebene, sondern dauerhaft maximal 60

Folgender Text regelt den Aufstieg/Abstieg

Ab der Spielzeit 2024/2025 erfolgen einige Anpassungen der grundsätzlichen Änderungen zur Spielzeit 2022/2023 im Nachwuchs-Ligenspielbetrieb. Zur Umstellung soll folgender Beschluss ohne Änderung des WO-Textes veröffentlicht werden:

Bei der Einführung der Verbandsliga Jugend 19 auch in der Vorrunde im Nachwuchs-Ligenspielbetrieb erhalten zur Spielzeit 2024/2025:

a) in einer der geplanten vier Gruppen der Verbandsliga Jugend 19 folgende Mannschaften das Startrecht, sofern dieses in der Vereinsmeldung für die Verbandsliga Jugend 19 wahrgenommen wird:
• alle Mannschaften, die auf den Plätzen 1 bis 3 in den Endtabellen der Gruppen der Verbandsliga Jugend 19 der Rückrunde der Spielzeit 2023/2024 platziert waren
• alle Mannschaften, die auf Platz 1 in den Endtabellen der Gruppen der Landesliga Jugend 19 der Rückrunde der Spielzeit 2023/2024 platziert waren

Sollten nach der Vereinsmeldung keine 20 Mannschaften (vier Gruppen jeweils mit Sollstärke fünf Mannschaften) ihr zustehendes Recht wahrgenommen haben, erfolgt die Auffüllung gemäß Q-TTR-Werten – es zählt die Summe der Q-TTR- Werte der gleichzeitig einsatzberechtigten Stammspieler gemäß WO H 1.2, die der Sollstärke des betreffenden Spielsystems entspricht – der Mannschaftsmeldung der besten Mannschaften bei vorliegender Vereinsmeldung bzw. Interessensbekundung für die Verbandsliga Jugend 19.

b) in einer der geplanten acht Gruppen der Landesliga Jugend 19 folgende Mannschaften das Startrecht, sofern dieses in der Vereinsmeldung für die Landesliga Jugend 19 wahrgenommen wird:
• alle Mannschaften, die aus den Gruppen der Verbandsliga Jugend 19 der Rückrunde der Spielzeit 2023/2024 abgestiegen sind
• alle Mannschaften, die auf Platz 2 in den Endtabellen der Gruppen der Landesliga Jugend 19 der Rückrunde der Spielzeit 2023/2024 platziert waren
• alle Mannschaften, die auf Platz 1 in den Endtabellen der Gruppen der Bezirksoberligen Jugend 19 der Rückrunde der Spielzeit 2023/2024 platziert waren

Sollten nach der Vereinsmeldung keine 40 Mannschaften (acht Gruppen jeweils mit Sollstärke fünf Mannschaften) ihr zustehendes Recht wahrgenommen haben, erfolgt die Auffüllung gemäß Q-TTR-Werten – es zählt die Summe der Q-TTR- Werte der gleichzeitig einsatzberechtigten Stammspieler gemäß WO H 1.2, die der Sollstärke des betreffenden Spielsystems entspricht – der Mannschaftsmeldung der besten Mannschaften bei vorliegender Vereinsmeldung bzw. Interessensbekundung für die Landesliga Jugend 19.

Vizepräsident Jugend Marcus Nikolei hatte bereits in seinem Kurzbericht zum Verbandsausschuss erwähnt: 

Der erweiterte Vorstand Jugend (70 Prozent der Stimmen bei den Bezirksjugendwarten, 30 Prozent der Stimmen bei den Mitgliedern des Vorstands) hat sich seit dem VHA v.a. mit dem System des Ligenspielbetriebs befasst. In mehreren Sitzungen wurden Ideen und Vorschläge ausgetauscht. Auch wurden die Vereine auf Verbandsebene um ein Meinungsbild zu drei relevanten Punkten (Anzahl der Spiele, Einfach‐ oder Doppelrunde und Einführung der Verbandsliga in der Vorrunde) gebeten. Die Rücklaufquote war erfreulicherweise sehr hoch. Somit liegt auch ein repräsentatives Ergebnis vor. Ein Vorschlag, der alle „Wünsche“ der Vereine berücksichtigt, fand im Gremium keine Mehrheit. Vielmehr fand ein Alternativvorschlag, der jedoch nicht alle „Wünsche“ der Vereine berücksichtigt, eine knappe Mehrheit. Auch der VA hat mit der Stimmenmehrheit der Bezirke die gestellten Anträge befürwortet.

„Ich bin positiv gestimmt, dass wir mit den Änderungen zu einem geregelten Spielbetrieb der Jugend beitragen und damit die Weiterentwicklung im Jugendbereich weiter vorantreiben", betont Nikolei.

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