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Sonstiges  

Aus den Sportgerichten

Aus gegebenen Anlass an dieser Stelle eine kurze Zusammenfassung einiger Urteile der Gerichte des BTTV aus den letzten Monaten.

Abteilungsleiter mit dem Tode bedroht - lange Sperre

Beim ersten Fehlverhalten eines Spielers verhängen die Sportgerichte häufig Strafen im unteren Bereich des Rahmens, um den Betreffenden zunächst auf mildem Weg zur Einsicht zu bringen. Dass die Sportjustiz des BTTV ihr Strafarsenal auch weit ausschöpfen kann, wenn es hart auf hart kommt, zeigt ein Fall aus der Bezirksliga. Hier ist ein Spieler völlig ausgerastet. Die Quittung: Die Saison war für ihn zu Ende, noch bevor sie richtig begonnen hatte.

Der Beschuldigte hatte nach Aussage von mehreren Zeugen zunächst seinen Gegner im Einzel zugleich mit Drohgebärden, obszönen Gesten und abfälligen Worten beleidigt. Als der Abteilungsleiter des Angegriffenen ein faires Verhalten gegenüber seinem Jugendspieler einforderte, wurde er in einer Weise mit Tier- und Körperteilnamen bedacht, die mit der Menschenwürde kaum noch in Einklang zu bringen waren. Doch damit nicht genug: "Ich bringe Dich um!", rief der Beschuldigte und setzte sogar noch drauf, wo und wie er dies tun würde. Von Handgreiflichkeiten konnten ihn seine Teamkollegen gerade noch zurückhalten.

Das Sportgericht des Bezirks konnte auf Grund der Zeugenaussagen zahlreiche Ausrufe des Beschuldigten wörtlich zitieren. Es ließ an der Schwere der Tat keinen Zweifel und verhängte die höchste Strafe, die im BTTV seit Jahren ausgesprochen wurde: 6 Monate Spielersperre bis März 2012 - praktisch vom ersten bis zum letzten Spieltag. Die Sperre wurde vom Sportgericht des Verbandes bestätigt und ist rechtskräftig.

 

Fehlende Unterschriften bei Online-Antrag werden teuer

Beim Thema Spielberechtigung hagelt es derzeit Fünfziger und Hunderter. Allerdings nicht zugunsten, sondern zu Lasten der betreffenden Vereine, denn viele gehen leider noch recht nachlässig mit dem Online-Antrag auf Erteilung oder Wechsel der Spielberechtigung um. 5 Fälle auf Verbands- und Bezirksebene gab es allein im letzten halben Jahr. Zum Teil wurden die Online-Anträge bei Jugendspielern ohne die Unterschrift der Eltern oder sogar ohne deren Wissen eingegeben. In einem anderen Fall reichte der Verein zwar den Online-Wechsel am 31.5., die Unterschriften aber erst Anfang Juni und damit zu spät ein. All diese Fälle wurden von den Gerichten gemäß Â§56 RVStO als Falsche Angaben im Wettspielbetrieb gewertet - zu bestrafen mit 50 bis 300 Euro. Die Vereine werden daher nochmals eindringlich an die Vorgaben in WO B 1.2, B3.1.a und B 5.2.5 erinnert: Der Verein bestätigt mit der Beantragung der Spielberechtigung die Erklärungen des Spielers -bei Minderjährigen auch von dessen Eltern- und muss das Vorliegen der schriftlichen Erklärungen jederzeit nachweisen können.

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