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Sportentwicklung  

So profitieren Vereine von einer Schul-Kooperation

Mithilfe einer Vereins-Schul-Kooperation können Vereine junge Mitglieder gewinnen und von Förderprogrammen profitieren

Die Schulkooperation ist eine gute Möglichkeit, Kinder zum Tischtennis im Verein zu bewegen

Kampagne "Tischtennis: Spiel mit!"

Ein stark vergünstigtes Materialpaket, Eintrittskarten für eine Spitzensport-Veranstaltung, eine  Kooperationsurkunde und Spiel mit-Schläger für Kinder aus einkommensschwachen Familien - das ist nur ein Teil der Vorteile, die Vereine und Schulen aus einer gemeinsamen Kooperation ziehen können.

Wenn Ihr Verein wieder mehr für die Nachwuchsarbeit tun und Kinder in die Halle locken möchte, dann beteiligen auch Sie sich an der Kampagne „Tischtennis: Spiel mit!“ des DTTB und seiner Landesverbände zur Förderung von Kooperationen zwischen Vereinen und Schulen und profitieren Sie von den zahlreichen Vorteilen!

Vorteile für Ihren Verein:

  • Kostengünstiges, qualitativ hochwertiges Materialpaket von TSP zum Sonderpreis von 105 € zzgl. 5,95 € Versandkosten (14 Tischtennisschläger, 120 Plastik-Trainingsbälle, 10 T-Shirts, 1 Broschüre „Tischtennis in der Schule“, Regiebox Schnupperkurs)

  • Begeisterung von Schülern für die Sportart Tischtennis

  • leichter Einstieg von Schülern in den Verein

  • Gewinnung junger Mitglieder und Mitarbeiter

  • Entdeckung und Bindung von Talenten

  • Popularitäts- und Imagegewinn

Vorteile für Ihre Schule:

  • hochwertiges Angebot für Ihre Schüler

  • Gestaltung der Nachmittagsbetreuung bzw. der AG-Angebote

  • aktive Pausengestaltung

  • Entlastung von Lehrkräften

  • glückliche und ausgelastete Schüler

  • Schüler, die Tischtennis spielen, haben bessere Noten (Ergebnis einer Studie ZfG der DSHS Köln)

Sollten Sie Interesse an einer Kooperation haben, unterstützt Sie die DTTB-Mitarbeiterin Janine Kötz gerne bei der Suche nach weiteren Fördermöglichkeiten! Auch bei weiteren Fragen dürfen Sie sich gerne entweder per Mail koetz.dttb@tischtennis.de oder telefonisch unter 069-695019-38 melden.

 

Sport-nach-1

Eine Sonderaktion für SAG-Neugründungen gibt es beim Sport-nach-1-Modell. Dort kann neuen SAGs eine Anschubfinanzierung für Geräte (zum Beispiel Tische) gewährt werden. Der Einstieg in das Sport-nach-1-Modell soll so erleichtert werden. Die Förderung beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und ist auf maximal 500 Euro begrenzt, d.h. z.B. 300 Euro bei zuwendungsfähigen Gesamtkosten von 600 Euro oder 500 Euro Förderung bei zuwendungsfähigen Gesamtkosten von über 1000 Euro.

Antragsverfahren und Voraussetzungen für das Schuljahr 2017/18:

Anträge auf Gerätebezuschussung
sind durch die Vereine (Vorstand des Hauptvereins) analog zur Antragstellung des SAG-Neuvertrags mit entsprechendem Online-Formular unter www.sportnach1.de an die Bayerische Landesstelle für den Schulsport bis spätestens zum 15.11.2017 zu richten. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Auf einen Zuschuss besteht kein Rechtsanspruch.

Folgendes ist zu beachten:

  • Ein Zuschuss für Sportgeräte wird nur Vereinen gewährt, die zum Schuljahr 2017/18 eine SAG neu gegründet haben und eine längerfristige Kooperation mit der Schule anstreben. Kommt die SAG im Schuljahr 2017/18 nicht zustande, muss der Zuschuss zurückerstattet werden.

  • Die Geräte sollen sowohl im Schulsport als auch im Vereinssport genutzt werden können.

  • Die Unterbringungsmöglichkeit der beantragten Geräte in den vorhandenen Räumlichkeiten ist nachzuweisen.

  • Die Einhaltung der Vergaberichtlinien obliegt dem antragsstellenden Verein.

  • Der Bewilligungsbescheid ist abzuwarten. Eine Beschaffung vor Antragstellung schließt eine Bezuschussung aus. Als Beschaffung gilt bereits die Unterschrift auf dem Kaufvertrag.

  • Als Nachweis der Gerätebeschaffung ist die Rechnung in Kopie unverzüglich bei der Landesstelle vorzulegen.

  • Die Zusendung der Rechnungskopie muss spätestens bis 30. November 2017 erfolgen, da das Auszahlungsverfahren noch im Haushaltsjahr 2017 abgeschlossen werden muss. Später eingehende Anträge können daher nicht mehr berücksichtigt werden.

  • Die Anträge auf Einrichtung von Sportarbeitsgemeinschaften für das Schuljahr 2017/18 können ab sofort eingegeben werden.

Zur Antragstellung

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