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"Werkzeuge" zur Anpassung an Krisenzeiten in der WO beschlossen

Ein neuer Abschnitt in der Wettspielordnung ermöglicht es den Verbänden, in Krisenzeiten (z.B. bei Pandemien) Abweichungen zu beschließen

Um in Zukunft Rechtssicherheit und Flexibilität für krisenbedingte Ausnahmesituationen zu haben, hat der DTTB in einem schriftlichen Umlaufverfahren gemäß dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ Anpassungen der Wettspielordnung beschlossen.

Festgelegt wurde auf DTTB-Ebene zudem das Entscheidungsgremium, das "durch Vorgaben staatlichen Rechts durch Bund, Länder, Landkreise, kreisfreie Städte, Kommunen oder Behörden in Krisenzeiten" (z. B. bei einer Pandemie) Abweichungen zur Wettspielordnung sowie korrespondierender oder zusätzlicher Bestimmungen vornehmen darf. Bei einer hundertprozentigen Rückmeldequote wurde einstimmig der Zusatz in die DTTB-Satzung angenommen, dass das DTTB-Präsidium der zukünftige Entscheidungsträger auf DTTB-Ebene ist.

Im BTTV wurde ebenfalls durch ein schriftliches Umlaufverfahren (des BTTV-Verbandstags) und mit großer Mehrheit das Präsidium als Entscheidungsgremium des BTTV in der Satzung verankert. Hier heißt der Wortlaut: "..., sollten durch behördliche Vorgaben (z.B.bei einer Pandemie) einzelne Vorgaben in den Ordnungen nicht umgesetzt werden können."

Die Abweichungen "bei Vorgaben staatlichen Rechts in Krisenzeiten" regelt ab sofort ein neuer Abschnitt in der Wettspielordnung, der mit 99,57 % Zustimmung ein deutliches Votum fand. Der Text dieses neuen Abschnitts M wird ebenso wie die weiteren Beschlüsse des Umlaufverfahrens des Verbandstags nach der Sitzung des Verbandsausschusses und den dort getroffenen Entscheidungen rechtzeitig vor der neuen Spielzeit - voraussichtlich am 6. August - in einer amtlichen Mitteilung veröffentlicht.

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