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Entscheidungen zum Spielbetrieb

Bei der Sitzung des Verbandsausschusses vom 17. April und im Präsidium als Entscheidungsgremium gemäß Satzung/WO wurden wichtige Weichen für den aktuellen Spielbetrieb und die weiteren Spielzeiten gestellt

Die Beschlüsse im Einzelnen:

Seniorenspielbetrieb der aktuellen Spielzeit beendet
Nachdem das Präsidium des DTTB sämtliche Seniorenveranstaltungen der Spielzeit 2020/2021 auf Bundesebene abgesagt hat, finden gemäß Beschluss des BTTV-Präsidiums auch keine Seniorenveranstaltungen des BTTV mehr statt. Die bisher mit Beschluss vom 11. Februar ausgesetzte Saison im Seniorenmannschaftsspielbetrieb wurde abgebrochen und annulliert; die Bayerischen Senioren-Einzelmeisterschaften, die für den 7. bis 9. Mai 2021 in Ochsenfurt geplant gewesen waren, wurden abgesagt. Wegen der momentanen und zeitlich nicht absehbaren Beschränkungen für Indoor-Wettkämpfe, zum Schutz alle Beteiligten und der mangels allgemeiner Trainingsmöglichkeiten ungleichen Bedingungen hat das Präsidium keine Möglichkeit einer ordnungsgemäßen und sicheren Austragung der Seniorenwettbewerbe mehr gesehen.

Umstellung Mannschaftsstärke bei den Herren ab übernächster Spielzeit
Das dritthöchste Legislativgremium des Verbands, der Verbandsausschuss, hat sich erneut mit dem längerfristigen Zeitplan zur Umstellung von 6er- auf 4er-Mannschaften im Herren-Mannschaftsspielbetrieb beschäftigt. Hierbei wurde eine erste konkrete Entscheidung getroffen.
Ab der Spielzeit 2022/2023 wird in den Verbandsoberligen und Verbandsligen der Herren mit 4er-Mannschaften im Bundessystem gespielt. Dabei wurde außerdem festgelegt, dass alle Spiele eines Mannschaftskampfes ausgetragen werden (ebenso wie in der Spielzeit vorher bereits in den Regional- und Oberligen). Im Hinblick auf die Vereinheitlichung des Mannschaftsspielbetriebs wurde das bei den Herren beschlossene Spielsystem - Bundessystem mit Durchspielen - gleichzeitig für die Damen-Verbandsoberligen und -Verbandsligen ab der Spielzeit 2022/2023 eingeführt.
Bei den Relegationsvorschriften bleibt es so wie bisher: Auf Verbandsebene im Erwachsenenbereich wird ausgenommen die Verbandsliga der Damen eine Relegation angesetzt; auf Bezirksebene entscheidet jeder Bezirk ob der Einführung einer Relegation. Ein entsprechender Antrag zur vereinheitlichten Ausdehnung einer Relegationspflicht auf die Bezirksligen der Erwachsenen wurde zurückgezogen.

Reduzierung der Mannschaftsbeiträge in der kommenden Spielzeit
Weil nach der Spielzeit 2019/2020 auch der Mannschaftsspielbetrieb der Spielzeit 2020/2021 nicht vollständig absolviert werden konnte, gab es einige Anfragen zur Rechtmäßigkeit und zur Höhe der geleisteten Beiträge. Wie in zahlreichen Veröffentlichungen ausgeführt, war eine Reduzierung bzw. Rückerstattung vor allem aus Gründen der Gemeinnützigkeit nicht möglich.
Trotz der ab dem Jahr 2022 (wegen der befürchteten rückläufigen Zahlen an Spielberechtigungen und Mannschaften) wahrscheinlich schwierigeren finanziellen Situation des BTTV, ist der Verbandsausschuss einem entsprechenden Antrag des Präsidiums gefolgt, die Mannschaftsbeiträge für die Spielzeit 2021/2022 einmalig zu reduzieren. So werden die Beiträge für Erwachsenen- und Seniorenmannschaften auf 60 % der ursprünglichen Höhe reduziert, Nachwuchsmannschaften sind vollständig kostenlos. Mit diesem Schritt möchte der BTTV seinen Mitgliedsvereinen in deren wegen der Pandemie sicherlich ebenso schwierigen Finanzlage entgegenkommen und zur Meldung von Mannschaften in der kommenden Spielzeit animieren.
Diese einmalige Reduzierung macht die Überarbeitung vor allem der Bezirkshaushalte des Jahres 2022 nötig, die vom Verbandsausschuss zunächst unverändert fortgeschrieben worden sind. Das Gremium hat sich dabei auf die Vorgehensweise verständigt, entsprechende Rückstellungen des Jahresabschlusses 2020 zur Gegenfinanzierung der Beitragsrückgänge 2022 in den Bezirken zu verwenden, was final beim Verbandshauptausschuss im Juli beschlossen werden soll.

Offizielle Bekanntmachung folgt
Damit diese Informationen offiziellen Charakter erlangen, werden sämtliche Beschlüsse im nächsten amtlichen Newsletter, voraussichtlich am 29. April, zusammen mit den aktualisierten Bestimmungen veröffentlicht und satzungsgemäß den Vereinen und Fachwarten zur Kenntnis gebracht.

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