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Zusammenstellung der Spielklassen - aktuelle Regelungen zum Auffüllen

Wenn die Sollstärke einer Spielklasse/Gruppe noch nicht erreicht ist, hier die Vorgehensweise zum Auffüllen gemäß den aktuellen Bestimmungen

Spielklassen/Gruppen noch ohne Erreichen der Sollstärke werden gemäß den Regelungen der Wettspielordnung F 3.4.8 aufgefüllt. Die Reihenfolge des Auffüllens basiert auf den Platzierungen der letzten Spielzeit, was "im Normalfall" zu keinen Problemen führt.

Was aber, wenn in der abgelaufenen Spielzeit - wie der 2020/2021er im gesamten Bereich des BTTV - keine Endtabelle vorhanden ist? Es erscheint logisch, dass dann die letzte gewertete Spielzeit herangezogen wird, allerdings gibt es so viele (nicht nur theoretische) Sonderfälle, dass der DTTB die Umstände zum Anlass genommen hat, in einem Umlaufverfahren die Ligenzusammenstellung in solchen Fällen zu präzisieren.

Mit Datum 31. Mai 2021 (Frist für das Umlaufverfahren) bzw. mit amtlicher Veröffentlichung im BTTV am 4. Juni 2021 gelten diese Bestimmungen als offiziell. Und weil sie sofort in Kraft getreten sind, finden sie auch noch auf die laufende, bis 10. Juni 2021 befristete Vereinsmeldung zur Spielzeit 2021/2022 Anwendung.

Alle Details für diese "besondere Auffüllregelung", die deshalb zur Ligenzusammenstellung 2021/2022 angewendet wird, weil die Spielzeit 2020/2021 für ungültig erklärt wurde, sind in der Wettspielordnung im neuen Abschnitt M 10.4 detailliert festgelegt.
Wenn also, nachdem alle Mannschaften über ihr zustehendes Startrecht in derselben, bisherigen Liga/Gruppe der vorherigen (annullierten) Spielzeit befunden haben, noch Plätze frei sind, werden die Mannschaften in der direkt darunter befindlichen Spielklasse herangezogen.

1. Dabei ist grundsätzlich die Reihenfolge der Abschlusstabelle der Spielzeit vor der für ungültig erklärten Spielzeit (= 2019/2020) maßgeblich, und zwar wegen des vorgenommenen Abbruchs mitsamt der in WO M 9.3.1 festgelegten Quotientenregelung.

2. Bei der Reihenfolge gibt es allerdings ein paar Besonderheiten zu beachten:
- an erster Stelle stehen diejenigen Mannschaften, die im Rahmen der Vereinsmeldung 2020/2021 einen Spielklassenverzicht aus der aufzufüllenden Gruppe vorgenommen haben
- danach sind es Mannschaften, die 2019/2020 zum Direktaufstieg in die aufzufüllende Gruppe berechtigt gewesen sind bzw. solche, die 2019/2020 aus der aufzufüllenden Gruppe abgestiegen sind
- danach die Mannschaften, die in der Abschlusstabelle 2019/2020 einen Relegationsplatz zum Aufstieg erreicht haben
- danach die weiteren Mannschaften gemäß Platzierung in der Abschlusstabelle 2019/2020.

Dabei werden alle Mannschaften berücksichtigt, d.h. auch solche, die in der vorherigen (annullierten 2020/2021er) Spielzeit einen Aufstieg oder eine Auffüllbereitschaft abgelehnt haben und auch solche, die in der Spielzeit 2019/2020 von der aufzufüllenden Gruppe in die direkt darunter zurückgezogen haben oder gestrichen wurden.

Aber wichtig: Egal, an welcher Stelle der Reihenfolge eine Mannschaft sich befindet, sie wird nur zum Auffüllen herangezogen, wenn in der Vereinsmeldung die entsprechende "Aufstiegsbereitschaft" (im zweiten Schritt der Vereinsmeldung mittels Auswahl des entsprechenden "Radio-Buttons", die dann zur öffentlichen Anzaige "Symbol Pfeil nach oben" führt) markiert wurde!

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