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Anwendung der RES-Regelungen werden wohl ausgesetzt

Bundestag des DTTB entscheidet im Dezember über Nichtanwendung

Bereits jetzt erreichen die Geschäftsstelle Anfragen nach einem möglichen RES-Vermerk zur Rückrunde der Spielzeit 2021/2022. Weil es sich dabei um eine Regelung in der Wettspielordnung handelt, für die der DTTB bundesweit verantwortlich zeichnet, kann diese auch nur durch Beschluss eines Legislativgremiums des DTTB geändert werden. Die nächste Möglichkeit hierzu besteht terminbedingt erst im Dezember 2021 im Rahmen des DTTB-Bundestags.

Weil die Situation ähnlich gelagert ist wie in der vorherigen Spielzeit (coronabedingte Ausfälle oder Nichtteilnahmen von Spielern) und auch ein "Rückgriff" auf die Rückrunde der Spielzeit 2020/2021 nicht möglich ist, liegt ein Antrag an den DTTB-Bundestag am 11./12.. Dezember 2021 vor, der auf die Nichtanwendung der Setzung von RES-Vermerken gemäß WO H 1.3.1. abzielt. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird dieser Antrag eine nötige Mehrheit erreichen, weshalb - ohne Entscheidungen des DTTB zu präjudizieren - davon auszugehen ist, dass analog der Vorsaison zur Rückrunde 2021/2022 keine RES-Vermerke gesetzt werden (siehe auch Newsmeldung vom 22.11.2020).
Über die Entscheidungen des Bundestags werden wir schnellstmöglich informieren.

Die Regelungen zum Inaktivitätsabzug bei den TTR-Werten wurden im März 2021 bundesweit einheitlich angepasst und gelten seitdem - auch rückwirkend - "corona"-unabhängig für alle Spielerinnen und Spieler, die zwei Jahre lang kein Ergebnis in die Berechnung einbringen konnten. Mehr dazu in der Newsmeldung vom 10.03.2021.

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