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Mannschaftssport Erwachsene  

Teilnahme an Relegation setzt Mindestanzahl an Rückrundeneinsätzen voraus

Die während der Coronazeit ausgesetzte Regelung bzgl. Mindesteinsätze für die Relegation gilt für die Entscheidungsspiele der Spielzeit 2022/2023 wieder

Wichtiger Hinweis für alle Vereine und Mannschaften für die kommenden Relegationsspiele:

Obwohl bereits im Jahr 2019 beschlossen, wird die Regelung zu Mindesteinsätzen vor Entscheidungsspielen (und damit der Relegation, s. WO I 4.1) erst in diesem Jahr wirksam. In den Vorjahren hat die Pandemie die Anwendung verhindert.

Hier die Eckpunkte der Regelung:

  • Einsatzberechtigt bei einem Entscheidungsspiel im Nachgang zur Hauptrunde sind nur Spieler, die in der Rückrunde an mindestens drei Mannschaftskämpfen (nur Punktspiele, nicht Pokal) im Einzel teilgenommen haben
  • Die Regelung gilt nur für Mannschaften der Damen und Herren, allerdings auf allen Ebenen (auch Bezirke) für solche Ligen, in denen Entscheidungs- bzw. Relegationsspiele festgeschrieben sind
  • Die Regelung gilt nicht für Spieler der untersten Mannschaft (die einzige Mannschaft einer Altersklasse gilt in diesem Fall nicht als unterste!).
  • Die geforderten drei Einsätze beziehen sich auf die jeweilige Meldung (Ersatzgestellungen werden dabei mitgezählt) Drei Einsätze bei den Damen oder drei Einsätze bei den Herren reichen, um bei Entscheidungsspielen einsatzberechtigt zu sein. Damen haben demnach eine Möglichkeit mehr, die Einsatzberechtigung für Entscheidungsspiele zu erhalten. Die Addition von Einsätzen bei Damen und Herren reicht ausdrücklich nicht.

Ein Spieler, der bei Entscheidungsspielen mitwirkt, ohne die erforderlichen Mindesteinsätze vorweisen zu können, gilt als nicht einsatzberechtigt. Der betreffende Mannschaftskampf ist gemäß WO E 3.2 zu werten.

Wir bitten eindringlich, diese Bestimmung zu beachten, damit es nicht im Nachgang zu "unschönen Überraschungen" kommt.

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