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Sonstiges  

Außerordentlicher Bundestag des DTTB

Künftig ist ein Start bei Punktspielen der Erwachsenen und beim Nachwuchs möglich

Ab dem 1. Juli 2010 liegt der gesamte Spielbetrieb oberhalb der Mitgliedsverbände in der Verantwortung des Deutschen Tischtennis-Bundes. Die dafür nötige Satzungsänderung hat der außerordentliche Bundestag des DTTB mit einer deutlichen Stimmenmehrheit – auch der Bayerische Tischtennis-Verband hat sich als Mitantragsteller dafür stark gemacht – am Wochenende in Seligenstadt beschlossen. Im Mannschaftsspielbetrieb betrifft dies die Regional- und Oberligen, die zukünftig nicht mehr von den vier Regionalverbänden verwaltet werden, sondern in die Obhut des Dachverbands wechseln. Im Einzelspielbetrieb wird die Qualifikation zur Bundesebene über Turniere in acht sogenannten Regionen ausgetragen werden, wobei Bayern eine eigene Region bildet. Die anderen Regionen sind Baden-Württemberg, Hessen, der WTTV (Nordrhein-Westfalen), Niedersachsen, Südwest (Rheinland, Rheinhessen, Pfalz, Saarland), Mitte (Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt) und Nord (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg). Damit kann Bayern künftig seine Vertreter direkt zu Deutschen Meisterschaften entsenden und muss sich nicht mehr wie bisher bei Mannschaftsmeisterschaften oder bei den Senioren über eine zusätzliche Ebene qualifizieren. Die Strukturreform soll den regionalen Sportbetrieb transparenter, gerechter und insgesamt kostengünstiger gestalten.

Eine weitere Neuerung in den Bestimmungen des DTTB betrifft ab der neuen Saison 2010/2011 die Teilnahme von Jugendlichen am Erwachsenenspielbetrieb. Auf Antrag des BTTV beschloss der DTTB-Bundestag mit einer breiten Mehrheit, dass künftig Nachwuchsspieler, die von ihrem Verband eine »Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb« erhalten, in allen Spielen sowohl in Nachwuchs-, als auch in Erwachsenenmannschaften eingesetzt werden können. Die Neuregelung ersetzt die Jugendfreigaben, und die E/J-(JES-)Regelung mit drei Partien pro Halbserie wird ebenfalls hinfällig. Für die detaillierte Umsetzung im BTTV ist der Verbandsausschuss zuständig, der am kommenden Wochenende tagt. Ihm liegen Anträge vor, dass nach Maßgabe der beantragenden Vereine ein Jugendspieler alle Partien in seinem Nachwuchsteam und auch alle Spiele in seinem Erwachsenenteam bestreiten kann, während für die Teilnahme von Schülerspielern im Erwachsenenbetrieb weiterhin eine Zustimmung der verantwortlichen Gremien im BTTV nötig ist. Die Nachwuchsspieler müssen, wie bisher auch, nach ihrer Leistungsstärke in die Mannschaftsmeldung der Erwachsenen eingeordnet werden. Intention der Verbände für diese Änderung waren unter anderem die qualitative und quantitative Steigerung des Spielbetriebs im Nachwuchsbereich und der Wegfall von Wettbewerbsverzerrungen bei überregionalen Veranstaltungen.

Ein weiteres wichtiges Thema wurde nach einem Antrag des BTTV vom DTTB-Bundestag beschlossen: Das Deutsche Sportschiedsgericht der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit wurde als letzte Instanz bei Streitfällen oberhalb der verbandsinternen Gerichtsbarkeit eingesetzt. Mit dem gleichzeitigen Wegfall eines Gangs vor ein ordentliches Gericht sollen Entscheidungen vor Sportfachleuten im Schiedsgericht und mit deutlich geringerer Verfahrensdauer getroffen werden.

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